Betriebliche Altersvorsorge
Unsere Kooperation mit den bedeutensten Versicherungen ermöglicht es uns, das gesamte Spektrum innovativer Vergütungsformen deutschlandweit anbieten zu können. Die Entgeltumwandlung ist in den meisten Unternehmen mehr oder weniger erfolgreich etabliert. Unsere neuen Konzepte bieten darüber hinaus ein enormes Kostensenkungspotenzial. Gerne stellen wir Ihnen unsere Ideen in einem persönlichen Gespräch vor und erarbeiten ein individuell für Sie zusammengestelltes Gesamtkonzept.
Alternative Lohnerhöhungen
Bar vergütete Lohnerhöhungen bedeuten einen um die Sozialversicherungsbeiträge erhöhten Mehraufwand für Unternehmen. Alternative Lohnvergütungen sind dagegen bereits heute dauerhaft steuer- und sozialversicherungsfrei. Eine Kombination von bar und alternativ vergüteten Lohnerhöhungen ist daher sinnvoll. Allein eine jährliche alternative Lohnerhöhung von nur 1 % bringt bei einem Unternehmen mit 200 Mitarbeitern und einem Durchschnittsgehalt von 2.500,- EUR auf 10-Jahres-Sicht eine Ersparnis von über 650.000,- EUR.
Altersvorsorgewirksame Leistungen (AVWL)
Für alle metalltariflich gebundenen Unternehmen ist sie seit Oktober 2006 Pflicht: die Umstellung der vermögenswirksamen Leistungen (VL) auf altersvorsorgewirksame Leistungen (AVWL). Nutzen auch Sie die Sozialversicherungsersparnisse – unabhängig davon, ob Sie tariflich gebunden sind oder nicht. Wir zeigen Ihnen gerne, wie Sie – richtig deklariert – dauerhaft Steuern und Sozialversicherung einsparen können.
Motivationsmodelle
Geld ist ein Instrument, dass nicht nur Sie als Unternehmer, sondern auch Ihre Mitarbeiter stark motiviert. Unsere Motivationsmodelle beinhalten Entgeltumwandlungen Ihrer Mitarbeiter in Kombination mit Arbeitgeberzuschüssen, die für Sie als Unternehmen – je nach Abstufung und Modell – aufwandsneutral darstellbar sind. Hierdurch entstehen Ablaufleistungen, die jeden Mitarbeiter überzeugen!
Rente mit 67
Der Rentenbeginn wird nach und nach auf 67 Jahre angehoben, was letztendlich einer Rentenkürzung gleichkommt.
Ein früherer Rentenbeginn ist dann nur mit schmerzhaften Abschlägen möglich. Bieten Sie Ihren Mitarbeitern ein Modell an, in das Sie Geldwerte (Sonderzahlungen wie Urlaubs und Weihnachtsgeld) bzw. Zeitwerte (Überstunden) flexibel einbringen können. Dieses Modell ermöglicht Ihren Mitarbeitern, trotz weggefallener Altersteilzeit, einen früheren Rentenbeginn – ohne Abschläge der gesetzlichen Rentenversicherung hinnehmen zu müssen. Ihr Vorteil? Sie haben auch hier die Steuer- und Sozialversicherungsersparnis und darüber hinaus müssen Sie angefallene Überstunden nicht ausgleichen. Sollte dann ein vorzeitiges Ausscheiden aus dem Unternehmen nicht möglich bzw. gewünscht sein, werden die eingeflossenen Werte nach Möglichkeit in eine betriebliche Altersvorsorge umgewandelt, so dass der Mitarbeiter von einer zusätzlichen Altersrente oder einer Kapitalabfindung zum regulären Rentenbeginn profitieren kann.



